20 Mrz Coronavirus
Handlungsanleitung und Informationen zur Corona-Ambulanz
- Patient nimmt telefonisch Kontakt mit der Praxis auf. Es findet eine Anamnese durch den Arzt bzw. durch die medizinische Fachkraft statt. Der Hausärzteverband hat eine Checkliste für Telefon-Befragungen erarbeitet, die als Orientierungshilfe dient: „Corona-Schnittstellen Checkliste“ für die Telefon-Beratung für Bremen
- Eine Indikation zur Vorstellung bei Corona-Ambulanz besteht, wenn Symptome vorliegen und ein Aufenthalt in einem Krisengebiet (14 Tage vor Beginn der Krankheit) oder ein direkter Kontakt mit einem bestätigten Coronakranken (15 Minuten) vorliegt.
- Die Praxis sendet per Fax einen Überweisungsschein an die Corona-Ambulanz (Fax: 0421.497-3358). Hinweis: Natürlich kann die Praxis die Abklärung auch in Eigenregie vornehmen. Die Ambulanz ist lediglich ein Unterstützungsangebot. Der Patient stellt sich in der Ambulanz vor und verbleibt entweder in häuslicher Quarantäne oder wird stationär aufgenommen.
- Der Patient und die Praxis (per Fax!) werden nach dem Vorliegen des Abstrichergebnisses informiert.
Zentrale Anlaufstelle für Patientinnen undPatienten mit Überweisungsschein
www.gesundheitsamt.bremen.de/corona_ambulanz
Für alle Bremerinnen und Bremer hat das Gesundheitsamt Bremen eine eigene Internetseite eingerichtet:
www.gesundheitsamt.bremen.de
Gesundheitsamt Bremen
Telefonische Beratung: +49 421 361 15 131
Montag bis Donnerstag: 9 bis 15 Uhr
Freitag: 9 bis 13 Uhr
infektion@gesundheitsamt.bremen.de
Für alle wichtigen Informationen wurde außerdem eine Hotline eingerichtet:
Info-Hotline zu Corona: +49 421 115
Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten, sowie Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem der Risikogebiete gewesen sind und Symptome (von leichter Erkältung bis Lungenentzündung) haben, sollten zunächst zuhause bleiben und telefonisch das Gesundheitsamt Bremen kontaktieren. Entsprechend der Kriterien des Robert Koch-Instituts und der individuellen Situation der anfragenden Person wird entschieden, ob ein Test auf SARS-CoV-2 oder eine häusliche Isolation nötig ist.
Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage im Risikogebiet gewesen sind oder Kontakt zu einer Person aus dem Risikogebiet hatten und keine Symptome bemerken, können ebenfalls eine Abklärung vornehmen lassen. Im Beratungsgespräch (0421) 115 wird geklärt, ob ein Test auf SARS-CoV-2 notwendig ist. Alle Kontaktaufnahmen sollten zuerst telefonisch erfolgen, der direkte Kontakt zu anderen Personen ist zu vermeiden.
Nur Patienten mit schwereren Symptomen sollten eine Notaufnahme aufsuchen. Hier sollte eine telefonische Vorankündigung erfolgen mit dem Hinweis, dass Corona (COVID-19) möglich ist.